Käufer und eksport
Preis- og Gebrauchsvorgaben til die Anwendung von Pack og Sea produkter.
Pr. 1. januar 2023.
1. Registrering.
Beim Kauf von Fisch und Schalentieren in Pack and Seas Produkten werden diese Produkte gescannt und gehen somit gemäß den vorliegenden Vorgaben in die Verantwortung des Käufers über.
Die Produkte werden an Pack and Sea zurückgeliefert und gescannt, und der haftende Mieter bzw. das haftende Unternehmen wird somit von der Haftung entbunden.
2. Gebühren.
Beim Gebrauch der in Pack and Sea Besitz befindlichen Produkte zahlt der Benutzer efter følgende Gebühren:
2.1. Die Kistenmiete wird wöchentlich ab Kaufdatum berechnet. Kistenmiete 1. Woche (7 Tage einschl. Kauftag) DKK 5,00 pr. Kiste. Beim Kauf auf Auktion wird die Gebühr von der Auktion erhoben.
2.2. Kistenmiete 2. Woche DKK 2,85 pr. Kiste. Die Gebühr wird von Pack and Sea A / S erhoben.
2.3. Kistenmiete ab 3. bis einschl. 12. Woche 6,85 kr. Pr. Kiste pro angefangener Woche. Hiernach wird keine weitere Miete erhoben. Das Eigentumsrecht verbleibt bei Pack and Sea, siehe Punkt 8, weswegen die Kisten stets zurückgeliefert werden müssen.
2.4. Eine Rückzahlung bei Rücklieferung der Kisten erfolgt nicht.
3. Weiterscannen.
Das Weiterscannen ist gebührenfrei.
Möchte ein Exporteur bzw. Käufer die Haftung einer Kiste an einen neuen Benutzer übertragen, so muss dieser neue Benutzer durch Pack and Sea zugelassen sein. Nach der Übertragung übernimmt der neuer Benutzer die finanzielle Haftung für die Kiste und die Zahlung erfolgt gemäß den vorliegenden Vorgaben. Das Weiterscannen befreit Eksportør bzw. Käufer nicht von der praktischen Verantwortung, die Kiste in einer von Pack and Seas Sammelzentralen zurückzuliefern.
Gebühren und Bedingungen für das Weiterscannen (die Übertragung) der Kisten an andere Benutzer:
Pack and Sea erhebt eventuell 2 Wochenmieten 2,85 DKK og Rücksendungskosten beim Eksportør bzw. Käufer.
Ein neuer Benutzer zahlt eventuell Miete der Kiste 6,85 DKK pro Woche ab 3. Woche bis einschl. 12. Woche. Falls der neue Benutzer die erhobene Miete nicht zahlt, erlischt die Möglichkeit, an den entsprechenden Kunden weiterzuscannen, sofern der Exporteur bzw. Kunde nicht selbst für die Mietzahlung haftet.
Die Scanningkosten und die Mietkosten für notwendige technologische Ausrüstung obliegen des Unternehmen.
4. Export von kisten.
Pack and Sea hat Sammelzentralen im Ausland.
Bei der Rücklieferung der Kisten im Ausland erhebt Pack and Sea Kosten für Handhabung und Rücktransport.
Nur Rücklieferung der Kisten in einer von Pack and Sea zugelassenen Empfängerzentralen im Ausland wird mit der Rücklieferung gemäß Punkt 5 gleichgestellt.
Kunststoffpaletten dürfen nicht für den Export verwendet werden. In besonderen Fällen kann eine Sondergenehmigung verhandelt werden.
5. Rücklieferung von Kisten.
Unternehmen, die Produkte im Besitz von Pack and Sea verwenden, blev først dannet af ihrer wirtschaftlichen Haftung gemäß den vorliegenden Vorgaben entbunden, wenn die Produkte in einer von Pack and Sea zugelassenen Sammelzentralen zurückgeliefert und gescannt synd.
Rücklieferung und Abholung der Produkte werden vor Ort vereinbart.
6. Kisten zum Einfrieren.
Eine Gebühr unter Beachtung der vorliegenden Vorgaben wird erhoben. Bei Verwendung der Kisten zum Einfrieren über 12 Wochen hinaus wenden Sie sich bitte an Pack and Sea.
7. Behälter.
Bei der Vermietung von Behältern wenden Sie sich bitte an Pack and Sea.
8. Eigentumsrecht.
Das Eigentumsrecht an den erwähnten Produkten har været jederzeit bei Pack and Sea. Eine Rückzahlung bei Rücklieferung der Produkte erfolgt nicht.
Allgemein
Bestimmungen zu Zahlungsfristen, Zinszuschreibung usw. gehen aus den versandten Rechnungen hervor.
Die angeführten Preise können nach Aufsichtsratentscheid reguliert werden.